Satzung der Abteilung BMW Radsport

I.   Vereinsordnung der BMW Sportgemeinschaft e.V., Abteilung Radsport
II.  Diese Vereinsordnung ist gültig ab dem 01.04.2012
III. Die Vereinsbezeichnung für Radsportrennen ist “BMW RADSPORT”

Der Inhalt der Vereinsordnung ist für alle Vereinsmitglieder bindend.

1. Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle wird geleitet durch Stephen Davison, Würmtalstraße 180, 81375 München

2. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag in der BMW Sportgemeinschaft beträgt derzeit 38,- Euro pro Jahr, wovon 13 Euro an die Abteilung Radsport abgeführt werden.

2.1 Zahlungsweise

Der Mitgliedsbeitrag, Lizenzgebühren und die Aufnahmegebühr werden durch Lastschrift eingezogen. Die dafür ggf. anfallenden Gebühren trägt das Mitglied. Wenn dem Verein durch Verschulden des Mitglieds -dazu zählen z.B. falsch oder nicht rechtzeitig gemeldete Kontendaten oder ungenügende Deckung- Kosten entstehen, trägt diese das Mitglied.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner Adresse bzw. der Bankverbindung unverzüglich der Geschäftsstelle mitzuteilen.

3. Sportlicher Leiter

Die sportliche Leitung der Abteilung Radsport erfolgt durch Jürgen Knupe, Pollnstr. 2, 85221 Dachau

4. Mitgliederinformation und Außenauftritt

Der Verein verfolgt eine umfassende Information seiner Mitglieder und eine moderne Öffentlichkeitsarbeit.

Der Verein betreibt eine Internetseite unter der Adresse www.bmw-radsport.de Vereinsmitteilungen erfolgen auf dieser Website oder via Email wenn die Mitglieder Ihre Mailadresse im Verteiler angegeben haben. Zum Jahresanfang erscheint das “BMW Radsport Magazin.

Es liegt im Interesse des Vereins, dass seine Mitglieder ihre sportlichen Aktivitäten in den Dienst des BMW Radsports stellen, und dass der Verein ein einheitliches Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit bietet. Daher sind die Mitglieder angehalten, bei allen radsportlichen Aktivitäten das Vereinstrikot zu tragen.

Aufgrund der Vorschriften des Bund Deutscher Radfahrer darf bei Lizenzrennen nur mit dem zugelassenen Vereinstrikot gestartet werden. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung anfallende Strafen durch den Verband sind vom Mitglied zu tragen.

5. Wertungen

Der satzungsgemäße Zweck des Vereins umfasst u.a. die Förderung des Breitensports und der Touristik. Deshalb führen wir sowohl Trainingsläufe als auch Tourenfahrten durch. Die Regeln zur Clubmeisterschaft werden vor Beginn jeder Saison aktualisiert und auf der Internetseite veröffentlicht.

Dokument veröffentlicht am, 11/06/2024